Dritter Baustein
Selbstverpflichtung der Akteure im Rahmen der UNESCO,
dass BNE ein grundlegendes Element der Bildungssysteme
auf allen Ebenen ist.
Der Punkt 4 der Berliner Erklärung bezieht sich auf das Nachhaltigkeitsziel 4 „Hochwertige Bildung“ und formuliert den expliziten Auftrag an die Erwachsenenbildung, die erforderlichen Kompetenzen für die Mitwirkung an der sozial-ökologischen Transformation zu vermitteln.
„Wir sind zuversichtlich, dass Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) als Nachhaltigkeitsziel 4.7 und als Wegbereiter aller 17 Nachhaltigkeitsziele die Grundlage für den erforderlichen Wandel bietet, indem sie jedem und jeder Wissen, Kompetenzen, Werte und Einstellungen vermittelt, die notwendig sind, um den Wandel hin zu einer nachhaltigen Entwicklung mitzugestalten. BNE befähigt Bildungsteilnehmerinnen und Bildungsteilnehmer, kognitive und nichtkognitive Kompetenzen zu entwickeln wie zum Beispiel kritisches Denken und die Fähigkeit zu kooperieren, Probleme zu lösen und mit Komplexität und Risiken umzugehen, Resilienz aufzubauen, systemisch und kreativ zu denken und ermöglicht so ihr verantwortungsbewusstes Handeln als Bürgerinnen und Bürger, die damit ihr Recht auf hochwertige Bildung entsprechend SDG 4 – Agenda Bildung 2030 wahrnehmen können. Wir sind der Ansicht, dass BNE auf der Achtung der Natur sowie von Menschenrechten, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Nichtdiskriminierung, Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit gründen und diese fördern muss. Außerdem sollte sie interkulturelles Verständnis, kulturelle Vielfalt, eine Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit, Inklusion und das Konzept eines weltweit verantwortungsbewussten und aktiven bürgerschaftlichen Handelns fördern.“
Den vollständigen Text der Berliner Erklärung finden Sie auf der Seite von >>> UNESCO Deutschland.