Beutelsbacher Konsens

Siebter Baustein

Beutelsbacher Konsens
Ein Prinzip zum Schutz der Teilnehmenden
in der politischen Bildung

Der Beutelsbacher Konsens ist seit den 1970er Jahren eine zentrale fachliche Grundlage in der politischen Bildung im Sinne eines Überwältigungsverbotes der Teilnehmenden.

Aus diesem Verbot der einseitigen Indoktrination folgt unmittelbar, dass die Darstellung unterschiedlicher Positionen und das Ermöglichen von kontroversen Diskussionen in Veranstaltungen der politischen Bildung zu berücksichtigen ist.

Dies soll gewährleisten, dass Lernende zur eigenen Meinungsbildung befähigt werden, indem sie politische Situationen und eigene Interessenlagen analysieren können.

Der Beutelsbacher Konsens muss daher auch Angeboten zugrunde gelegt werden, die Themen der nachhaltigen Entwicklung aufgreifen. Bei der BNE ist es ein Grundprinzip, ein Thema so aufzubereiten, dass die verschiedenen Perspektiven aufgegriffen werden – immer unter dem Fokus der Ressourcenschonung in globaler und zukunftssicherer Sicht. Die Lösungen liegen daher oft nicht auf der Hand, sondern müssen im Diskurs ausgehandelt werden.

Weiterführende Informationen bei der >>> Bundeszentrale für politische Bildung